Je nach Verkehrsträger gelten unterschiedliche Übereinkommen und Gesetze
Unter anderem regeln die jeweiligen Übereinkommen/Gesetze für die einzelnen Verkehrsträger die Haftungsobergrenzen im Falle der Beschädigung,gänzlichen oder teilweisen Verlust des Gutes.
Diese Haftungsobergrenzen werden anhand von SZR (Sonderziehungsrechten) dargestellt. SZR sind eine vom IWF (internationalen Währungsfonds) eingesetzte künstliche Währung welche als internationales Zahlungsmittel verwendet werden kann. Der Wechselkurs wird täglich neu berechnet und vom IWF bekannt gegeben und kann z.B. unter dem folgendem Link eingesehen werden.
http://www.tis-gdv.de/tis/bedingungen/szr/szr.htm
Generell haften wir als Frachtführer für Güter und Waren welche wir für Sie Befördern nach den Bestimmungen der CMR (Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr). Daraus folgt das die Bestimmungen der CMR als zwingendes Recht anzuwenden sind! Die CMR gilt auch für rein nationale Transporte! Im Falle von Güter Schäden haften wir zum Wert des Gutes, bzw. max. mit 8,33 SZR pro kg Ein nützlicher Link mit den wesentlichen Fakten: Übernahme des Gutes am 05. 02.2018. Beschädigung am 08 02 2018 so wird der Wert zum Kurs der SZR vom 05 02 2018 herangezogen. Bsp. eine Ware/Transportgut mit einem Rohgewicht (Achtung immer nur Rohgewicht der Ware, Volumens Gewichter, Gewichtsberechnungen nach Lademeter cbm usw. dürfen nicht zur Berechnung der Schadenshöhe herangezogen werden) von 150 kg wurden am 05. 02. 2018 übernommen und am 08 02 2018 total beschädigt d.h. die Ware ist nicht mehr verwendbar. Berechnung: 150 kg x 8,33 SZR x 1,16937 (Wechselkurs vom 05 02 2018) = € 1.461,13 Höchsthaftung Achtung der geschädigte muss einen Wertnachweiß der beschädigten Ware erbringen! Eine Schadensersatzleistung richtet sich nach den netto Herstellungskosten bzw. netto Einkaufskosten. Bei einer Schadensforderung darf nie ein Profit oder Gewinn miteinkalkuliert werden. CIM Regeln 17 SZR je kg Bruttogewicht Ein nützlicher Link mit den wesentlichen Fakten: Haager Visby Rules 2 SZR pro kg befördertes Gut oder 666,67 SZR pro Stück oder pro Einheit (Bsp. ein Container gilt als Einheit) je nachdem welcher Betrag höher ist. 2,5 SZR pro kg befördertes Gut oder 835 SZR pro Stück oder pro Einheit je nachdem welcher Betrag höher ist. 3 SZR pro kg befördertes Gut oder 875 SZR pro Stück oder pro Einheit je nachdem welcher Betrag höher ist. Warschauer Abkommen (WA) 1929 Haftungsgrenze 17 SZR, bei Verwendung eines AWB´s 19 SZR Montrealer Abkommen MÜ (findet aktuell Anwendung) Haftungsgrenze 19 SZR
http://www.tis-gdv.de/tis/bedingungen/transportablauf_haftung/gesetze/cmr.htm
http://www.tis-gdv.de/tis/bedingungen/transportablauf_haftung/gesetze/cim.htm
Hamburg Rules
Rotterdam Rules (findet aktuell Anwendung)
Sollten Sie Güter versenden, welche hohe Warenwerte haben und egal mit welchem Verkehrsträger empfehlen wir Ihnen eine Höherversicherung bei uns einzudecken! Unsere Mitarbeiter beraten Sie gerne und erstellen Ihnen gerne diesbezüglich ein Angebot! Auch dies wird z.B. in der CMR geregelt " Nimmt der Empfänger das Gut an, ohne dessen Zustand gemeinsam mit dem Frachtführer zu überprüfen und ohne unter Angaben allgemeiner Art über den Verlust oder die Beschädigung an den Frachtführer Vorbehalte zu richten, so wird bis zum Beweise des Gegenteils vermutet, dass der Empfänger das Gut in dem im Frachtbrief beschriebenen Zustand erhalten hat; die Vorbehalte müssen, wenn es sich um äußerlich erkennbare Verluste oder Beschädigungen handelt, spätestens bei der Ablieferung des Gutes, oder wenn es sich um äußerlich nicht erkennbare Verluste oder Beschädigungen handelt, spätestens binnen sieben Tagen, Sonntage und gesetzliche Feiertage nicht mitgerechnet, nach der Ablieferung gemacht werden. Die Vorbehalte müssen schriftlich gemacht werden, wenn es sich um äußerlich nicht erkennbare Verluste oder Beschädigungen handelt" CMR Kapitel V Art.30). FAZIT und Praxis Tipps!