Was ist bei einem Unfall zu tun?

  1. Ruhe bewahren!
  2. Fahrzeug sofort anhalten!
  3. Warnblinkanlage einschalten
  4. Pannendreieck aufstellen
  5. Warnweste anziehen
  6. Erste Hilfe leisten
  7. Falls nötig Rettung/Polizei verständigen
  8. Disposition telefonisch verständigen
  9. Beweise sichern


Auf Freilandstraßen muss die Warnweste immer dann von Lenkern mehrspuriger Kraftfahrzeuge getragen werden, wenn laut Gesetz auch ein Pannendreieck aufzustellen ist, z.B. wenn das Auto an einer unübersichtlichen Straßenstelle steht, sowie bei schlechter Sicht, Dämmerung oder Dunkelheit.

Auf Autobahnen oder Autostraßen ist das Tragen einer Warnweste unabhängig von den Sichtverhältnissen immer vorgeschrieben, wenn der Lenker das Fahrzeug verlässt und sich auf der Fahrbahn oder dem Pannenstreifen aufhält, etwa um eine Panne zu beheben.

Wenn die Schuld klar auf unserer Seite liegt und kein Personenschaden entstanden ist, muss keine Polizei informiert werden. In allen anderen Fällen ist immer die Polizei zu verständigen

Sollte es bei einem Unfall Verletzte geben, ist im Rahmen der Möglichkeiten Erste Hilfe zu leisten (Erstversorgung, Rettung – Notruf 144 – verständigen)

Sobald es Ihnen möglich ist, verständigen Sie umgehend die Disposition.

Nachdem die Disposition verständigt wurde, sollten Beweise gesichert werden.
Fotos von dem Unfallschaden am eigenen Fahrzeug und vom Fahrzeug des Unfallgegners sind unverzichtbar. Mögliche Bremsspuren auch fotografieren.
Weiters ist es sinnvoll sich Kontaktdaten von möglichen Zeugen geben zu lassen.


Unfallbericht

Der Unfallbericht ist IMMER auszufüllen!

Wenn kein Durchschlag verfügbar ist, muss der Unfallbericht für beide Parteien ausgefüllt werden. 
Die Versicherungsdetails finden Sie auf der Grünen Versicherungskarte welche im Fahrzeug beiliegt.
Falls es zu Unklarheiten kommt, muss mit der Disposition Rücksprache gehalten werden. Wenn der Unfallschuldige klar auszumachen ist und dieser das auch zugibt, ist dies in den Bemerkungen zu vermerken.